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Sky Deutschland: BaFin hält Jahresabschluss und Konzernabschluss 2007 für fehlerhaft 22.11.2010
aktiencheck.de
Unterföhring (aktiencheck.de AG) - Der Bezahlfernsehsender Sky Deutschland AG (ISIN DE000SKYD000 / WKN SKYD00) gab am Montagabend bekannt, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) den Jahresabschluss und den Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2007 und den Lagebericht und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2007 der damaligen Premiere AG (jetzt: Sky Deutschland AG) sowie den Halbjahresfinanzbericht zum Stichtag 30. Juni 2008 und den Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2008 als fehlerhaft festgestellt hat.
Laut BaFin seien die Abonnentenzahlen in den Lageberichten für das Geschäftsjahr 2007 um rund 623.000 bzw. im Zwischenlagebericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahrs 2008 um rund 611.000 zu hoch ausgewiesen worden.
Desweiteren sei im (Konzern-)Lagebericht für das Geschäftsjahr 2007 nicht über den Umfang der zu entrichtenden Gegenleistung von Premiere für den Erwerb der Bundesliga-Sublizenz von Arena in 2007 bestehend aus Zahlungen in Höhe von 335 Mio. Euro und 16,4 Millionen Aktien informiert worden.
Darüber hinaus seien Risiken im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb der Bundesligarechte für die Spielzeiten 2009/2010 bis 2011/2012 im Jahr 2008 nicht ausreichend beurteilt und erläutert worden. Es wäre laut BaFin notwendig gewesen, im (Konzern-)Lagebericht die möglichen Auswirkungen eines Fehlschlags des Rechteerwerbs oder einer Beschränkung der Exklusivität der Bundesligarechte auf die Lage des Konzerns darzustellen.
Wie es weiter heißt, sei im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2007 und im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2008 der Geschäfts- oder Firmenwert um 248,4 Mio. Euro bzw. 251,9 Mio. Euro zu hoch angesetzt worden. Der Konzern hätte den Erwerb der Sublizenz der Bundesligarechte von der Arena Sport Rechte und Marketing GmbH, einer Tochtergesellschaft der Unitymedia GmbH, und den damit im Zusammenhang stehenden Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände, sowie die Übernahme von Verträgen und einigen Angestellten nicht als Unternehmenszusammenschluss im Sinne von IFRS 3.4 verbuchen dürfen.
Weiter heißt es, dass die Ertragslage im Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2008 um mindestens 10 Mio. Euro zu hoch angegeben worden sei. Der Konzern hatte 2005 ein Paket von Free- und Pay-TV-Sportübertragungsrechten für die Fußball Weltmeisterschaft 2010 von der FIFA erworben und 2008 einen Teil der Free-TV-Sportübertragungsrechte weiterveräußert. Sky habe die Anschaffungskosten unzutreffend auf die Free- und Pay-TV-Sportübertragungsrechte aufgeteilt, wodurch ein zu niedriger Anteil der Anschaffungskosten den ausgewiesenen Umsatzerlösen als Aufwand zugeordnet worden sei.
Ferner sei im Zwischenlagebericht zum 30. Juni 2008 nicht ausreichend auf bestehende Risiken für die Finanzlage des Konzerns wegen einer kurzfristig drohenden Verletzung von Kreditbedingungen (Financial Covenants) in den Finanzierungsverträgen und einer hieraus resultierenden Kündigungsmöglichkeit der kreditgebenden Banken zum 30. September 2008 hingewiesen worden.
Die Feststellungen der BaFin haben derzeit keine unmittelbaren bilanziellen Auswirkungen. Sky Deutschland hält die Feststellungen der BaFin für unzutreffend und wird die Feststellungen der BaFin gerichtlich überprüfen lassen. Sollten die Feststellungen der BaFin bestandskräftig werden, würde Sky Deutschland möglicherweise ihre Jahresabschlüsse ab dem Geschäftsjahr 2007 korrigieren. Darüber hinaus könnten Bußgelder verhängt werden und Schadensersatzansprüche von Dritten geltend gemacht werden.
Die Aktie von Sky Deutschland schloss heute im Frankfurter Handel bei 1,55 Euro (+3,55 Prozent). (22.11.2010/ac/n/d)
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